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Löwengeschwader

______________________________________________________________________ 25 Lüneburger Luftwaffe. Am 19. August kündigten die LA ein weiteres „Großkonzert der Luftwaffe in Lüneburg“ an unter Leitung von Stabsmusikmeister Hartmann (vorgesehen waren dafür allein 4.000 Sitzplätze). Die Lüneburgern/-innen wurden nun täglich über „polnische Übergriffe“ in Kenntnis gesetzt, die abzuwehren auch die Luftwaffe gebraucht werde: „Immer neue brutale Rohheitsakte gegen wehrlose Volksdeutsche“ (21.8.) „Neue Brutalitäten und Gemeinheiten der polnischen Schergen“ (22.8.) „Drohende Anzeichen einer polnischen Wirtschafts- und Handelsblockade Danzigs“ (23.8.) „Das Deutsche Reich verlor durch den Raub Oberschlesiens ein Viertel seiner Kohlen“ (24.8.) „Drohender Angriff auf Danzig. Eine gemischte polnische Division umschließt die Stadt im Süden und Westen“ (25.8.), „Die polnische Brandfackel. Massenmord bei Lodz. 24 zum Militärdienst gepresste Volksdeutsche und Ukrainer mit MGs niedergeschossen“ (26.8.) „Polnische Provokationen immer dreister“ (27.8.) „Polens offensive Kriegsvorbereitungen. Offiziere erteilen Unterricht im Niederbrennen deutscher Häuser“ (28.8.) „Himmelschreiende polnische Grausamkeit. Die Schreckensherrschaft der entmenschten Horden dauert an“ (29.8.) „Aus der polnischen Hölle. Unermessliche Leiden und Misshandlungen der Volksdeutschen“ (31.8.). In diesem völkischen Rauschzustand wurden während dieser Tage andere LA-Artikel lediglich zur Kenntnis genommen oder fanden gar die völlige Unterstützung der Leserschaft, ging es doch hier um die Existenz und Bestrafung von Menschen, die außerhalb der deutschen Volksgemeinschaft standen, die „Volksfeinde“: In einem langen Artikel mit der Überschrift „ Jede staatsfeindliche Betätigung findet strenge Ahndung!“ berichteten die LA am 15. Juni über verschiedene Prozesse des Volksgerichtshofs, u. a. gegen Sozialisten, („ Das Urteil zeigt, dass alle hochverräterischen Umtriebe, mögen sie auch nur in der … Verteilung von Unterstützungsgeldern bestehen, ihre harte Ahndung finden.“) wie auch gegen Menschen, die Gerüchte über die NS-Führung weitergetragen hätten und deshalb als Volksverräter verurteilt wurden zu je 5 Jahren Zuchthaus („ Der Vorsitzende wies darauf hin, dass es nicht um das Schicksal des einzelnen, sondern um das Schicksal des gesamten deutschen Volkes gehe.“) In einem weiteren Artikel vom 22. Juni wurden die Leser/-innen darauf hingewiesen, dass jüdische Menschen sich nur noch dann in Kurbäder aufhalten dürfen, wenn sie ein vom Gesundheitsamt bestätigtes Attest vorweisen können (was kaum noch gelang) und wenn „außerdem die Möglichkeit besteht, sie getrennt von den übrigen Kurgästen … unterzubringen… Von den Gemeinschaftseinrichtungen ..., wie Kurgärten, Sportplätzen, Strandbädern,… sind die Juden auszuschließen.“ Die Lüneburger LA- Leser/-innen waren auch über andere Verfolgungsmaßnahmen gegenüber den Juden gut informiert. Bereits einigen Wochen vorher, am 5. Mai, berichteten die LA: „Da zwischen deutschen Volksgenossen und Juden eine Hausgemeinschaft nicht bestehen kann, ist die Möglichkeit geschaffen, Juden auch gegen ihren Willen aus solchen Wohnstätten zu entfernen.“

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