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Für eine Liebe

Beteiligtes Justizpersonal 38 und wurde in Lüneburg angeklagt, weil er in Neetze wohnte (Besitzer des Gutes Alt Neetze). Oberstaatsanwalt Dr. Topf brachte es gemein- sam mit seinem Kollegen Finck, einem 1939 mit 28 Jahren zum Staatsanwalt ernannten NS- Juristen, fertig, die Ermittlungen im Fall Roeder derart in die Länge zu ziehen, dass Roeder straflos blieb.(58) Assessor Gerhard Menke, Jahrgang 1901, zunächst Sülztorstr. 43, später vor dem Bardo- wicker Tore 47, war beteiligt an den Verurteilun- gen der Frauen als NS-Anklagevertreter in ei- nem Fall. Im Entnazifizierungs- Berufungsver- fahren 1949 wurde er in Stufe V eingruppiert, also fast als Widerstandskämpfer geführt. G. Menke, nach 1945 als Richter am Amtsgericht tätig, war ein stadtbekannter Neonazi, der von höherer Stelle geschützt und unterstützt wurde, so etwa von seiner Behörde und vom Chefre- dakteur der Lüneburger Landeszeitung, Helmuth C. Pless, der G. Menke in seinen Artikeln über ihn als eine Art Lüneburger Original präsentierte. (59) Staatsanwalt Dr. Heinz Ehlers, NSDAP- Mitglied Nr. 2 622 987, Mitglied im NSV und NSRB, Jahrgang 1901, Am Springintgut 45, ist der einzige an den geschilderten Prozessen beteiligte NS-Jurist (8 mal vertrat er die Anklage), der nach 1945 wegen seiner NS-Tätigkeit bei- nahe in seiner weiteren Juristenkarriere gestol- pert wäre, allerdings nicht wegen seiner Untaten am Landgericht Lüneburg. Ehlers nämlich war ab September 1943 tätig nicht nur als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lüne- burg, sondern auch in dieser Funktion am Son- dergericht Hannover. In einem Sondergerichts- prozess am 5.12.1944 gegen den albanischen Zwangsarbeiter Schau Hadajejiwitz führte Ehlers die Anklage und der Albaner wurde daraufhin zum Tode verurteilt. Am nächsten Tage bereits wurde der Mann im Hof des Zuchthauses Celle unter der Leitung von Ehlers hingerichtet. 1948, Ehlers war zu diesem Zeitpunkt bereits wieder Staatsanwalt, nunmehr in Göttingen, wurde Ehlers zu diesem Fall in einem Ermittlungsverfahren vernommen, weil die Umstände der Hinrichtung aufgeklärt werden sollten. Bei der Erhängung des Albaners nämlich riss der Todesstrang. Ehlers legitimierte seine Tat mit den Worten:„Es herrschte absolute Ruhe. Mit Sekundenschnelle fuhr mir durch den Kopf, was ich in dieser unerwarteten Lage tun sollte. Sollte ich die Vollstreckung abbrechen oder fortsetzen? Da der Verurteilte bereits be- wusstlos war hielt ich es für menschlicher, in der Vollstreckung fortzufahren. Ich sagte mir, dass es für den Verurteilten fürchterlich sein werde, wenn ich jetzt aufhörte… Ich ordnete deshalb die sofortige Herbeiholung eines anderen Stricks an, der nach etwa 5 Minuten gebracht wur- de.“ (Aussage Ehlers v. 11.5.1948 ) Dieses Ermittlungsverfahren gegen Staatsan- walt Ehlers war in Lüneburg anhängig und wur- de eingestellt mit Verfügung v. 20.10.48 vom Verfahrensführer – Oberstaatsanwalt Wilhelm Kumm. (60)

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