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Für eine Liebe

Beteiligtes Justizpersonal 35 11. Beteiligtes Justizpersonal In der folgenden Auflistung sind lediglich jene Richter und Staatsanwälte des Landgerichts Lüneburg genannt (und die Anzahl der von ih- nen bearbeiteten Fälle), die die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen nach § 4 der Wehr- kraft-SchVO durchführten. Landgerichtsdirektor Wilhelm Tetzner, Feld- straße 32, führte den Vorsitz bei allen hier auf- geführten Prozessen. Bereits im August 1948 war er wieder am selben Lüneburger Gericht als Richter tätig. (48) Landgerichtsrat Dr. Erich Heine, v. d. Mölens- traße 10, führte 3 der beschriebenen Prozesse. Heine war Mitglied der NSDAP ab 1.5.1933 mit der Nr. 2313370 und weiterer Parteigliederun- gen (NSRB-Gaubeauftragter für wissenschaftli- che Fragen; NSV-Blockwalter). „Als Leiter der Justizpressestelle Lüneburg zeigt Heine Ge- schick und Initiative … Den Nationalsozialismus bejaht er ehrlich. (Beurteilung durch den Land- gerichtspräsidenten Lüneburg im Jahre 1943). 1947 bereits war Heine wieder im Amt, als bei- sitzender Richter, 1949 stieg er zum Landge- richtsdirektor in Hannover auf. (49) Gerichtsassessor Dr. Rabe wurde 1943 noch zum Landgerichtsrat befördert. Er führte 9 Pro- zesse gegen die Frauen nach § 4 Wehrkraft- SchutzVO und blieb auch nach 1945 im Ge- richtswesen tätig. Landgerichtsrat Dr. Emmermann führte 10 rassistische Prozesse dieser Art und wurde im Entnazifizierungsverfahren in der Berufungsin- stanz 1949 in Stufe V eingruppiert, also fast zum Widerstandskämpfer deklariert. 1956 war er bereits zum Landgerichtsdirektor an seiner alten faschistischen Wirkungsstätte, dem Lüneburger Landgericht, aufgestiegen. (50) Amtsgerichtsrat Rudolph nahm am einem dieser Prozesse als beisitzender Richter teil und wurde nach 1945 Amtsgerichtsdirektor in Win- sen. Amtsgerichtsrat Ernst war beisitzender Richter bei zwei Prozessen und 1956 Amtsgerichtsrat in Verden. Amtsgerichtsrat Karl Daub verurteilte die Frauen in neun Prozessen, war Amtsgerichtsrat in Bleckede, Mitglied der NSDAP ab 1.5.1933 und dort Kreisrechtsstellenleiter und zunächst im Entnazifizierungsverfahren in Stufe IV ein- gruppiert. Daub betätigte sich nach 1945 zu- nächst nach eigenen Angaben als „Lichtbild- ner“ und wurde im April 1949 in Soltau wieder Amtsgerichtsrat.(51) Landgerichtsrat Pitcairn nahm an 15 dieser Prozesse als Richter teil. Seine weitere berufli- che Tätigkeit nach 1945 lässt sich nicht rekons- truieren. Amtsgerichtsrat Börner wurde im Juni 1933 vom Amtsgericht Norden nach Lüneburg ver- setzt, wohnte in der Hindenburgstr./Gartenstr. 3b. Er nahm an 15 der 34 Prozesse als beisit- zender Richter teil. Börner wurde Leiter des Lü- neburger Amtsgerichts, als sein Dienstvorge- setzter, Amtsgerichtsdirektor Stölting, zur Wehrmacht eingezogen wurde. Im Entnazifizie- rungsfahren wurde er in Stufe IV („gering belas- tet“) eingruppiert mit dem Verweis: „Nicht als Richter zu verwenden.“ Da er bereits das 63. Lebensjahr erreicht hatte, ließ er sich pensionie- ren und wurde 1949 unter Wahrung seiner vol- len Bezüge in den Ruhestand versetzt. (52)

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