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Für eine Liebe

Höhe der Urteile/Begründungen 17 b) Urteile der Jugendkammer: Auch die Jugendkammer des Landgerichts Lü- neburg fand drastische Strafen für diese Form abweichenden Verhaltens, wie die folgenden Fälle zeigen: +++ Am 4.3. 1943 wurde Waltraut C. in das Ge- richtsgefängnis Lüneburg eingeliefert. Waltraut C. aus Warberg wurde als sogenanntes Pflicht- jahrmädchen beim Bauern Otto Sander in Hoop- te eingesetzt, lernte dort bei der gemeinsamen Arbeit den französischen Kriegsgefangenen Antoine Calvet kennen und verliebte sich in ihn. Beide trafen sich heimlich, wurden aber durch das Abfangen eines Briefes der Waltraut vom 21.Januar 1943 verraten und angezeigt. ! "! "! "! " #### $$$$ $ %$ %$ %$ % $ " "$ " "$ " "$ " " #### & ' ""& ' ""& ' ""& ' "" & " "& " "& " "& " " ()()()() #### " " "" " "" " "" " " )*)*)*)* + '& ! '+ '& ! '+ '& ! '+ '& ! ' ,$ - !,$ - !,$ - !,$ - ! #### & % .& % .& % .& % . #### / 0 ' '/ 0 ' '/ 0 ' '/ 0 ' ' #### ' &' &' &' & #### " "" "" "" " 1 ' $1 ' $1 ' $1 ' $ + 2 ' "+ 2 ' "+ 2 ' "+ 2 ' " 3*")3*")3*")3*") ! *"! *"! *"! *" " $" $" $" $ '''' ---- Abschrift/Auszug des Liebesbriefes von Waltraud C. an ihren Liebsten, den französischen Kriegsgefangenen Antoine Calvet Waltraut C. wurde vom Bezirksoberwachtmeis- ter der Gendarmerie in Hoopte, Kruckenberg, vernommen und in das Winsener Gerichtsge- fängnis eingesperrt. Die damals 17-jährige schilderte ihr Verhältnis zu ihrem Freund: „Ich fand gleich Gefallen an dem Franzosen und mochte ihn als Mann ganz gerne leiden ... Ich war eben so verliebt in den Mann, dass ich ohne weiteres nach dem Kriege nach Frankreich mit ihm gegangen wäre.“ In einem weiteren Verhör im Winsener Gerichts- gefängnis, diesmal durch die Lüneburger Ge- stapo, erklärte Waltraut C., dass sie dreimal mit Antoine C. „geschlechtlich verkehrt“ habe. Im Prozess am 31.3.1943 urteilten die Richter der Lüneburger Jugendkammer:„...konnten...bei der Schwere der Verfehlungen der Angeklagten keinesfalls Erziehungsmaßnahmen und Zucht- mittel als ausreichend angesehen werden. Es musste vielmehr zur Erreichung des Straf- zwecks auf eine empfindliche Gefängnisstrafe erkannt werden. Dabei ist vor allem berücksich- tigt worden, dass sich die Angeklagte in überaus leichtfertiger Weise mit den Kriegsgefangenen eingelassen hat, obwohl sie sich durchaus im Klaren darüber war, dass dies verboten war und auch das gesunde Volksempfinden gröblichst verletzte... Die Angeklagte hat durch ihr Verhal- ten die Ehre des deutschen Pflichtjahrmädchens in gröblicher Weise verletzt.“ Die Jugendliche Waltraut C. wurde zu einer Ge- fängnisstrafe von 8 Monaten verurteilt. (18) +++ Die 17-jährige Elsa S., die als Hausgehilfin beim Leiter der Bleckeder Molkerei beschäftigt war, lernte dort den Arbeitskollegen, den franzö- sischen Kriegsgefangenen Maurice V., kennen und beide verliebten sich ineinander. Am 28.2.1945 urteilte die Lüneburger Jugendstraf- kammer: „Die Angeklagte hat mit einem franzö- sischen Kriegsgefangenen Zärtlichkeiten ausge- tauscht und einmal geschlechtlich verkehrt. Sie wird daher wegen unerlaubten Verkehrs mit Kriegsgefangenen zu neun Monaten Jugendge- fängnis verurteilt.“ Eine mildere Strafe komme für das Gericht nicht in Frage, „... da Zuchtmittel bei der Art und Schwere der Straftat zur Ahn- dung nicht ausreichen.“ (19) +++ Eine weitere Jugendliche, Gerda W. aus Dannenberg, die bis zu ihrer Aburteilung in dem Provinzial-Jugendheim Wunstorf eingesperrt war, wurde wegen ihrer Liebelei am 2.6.1943 von der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg ab- geurteilt zu 8 Monaten Gefängnis. Ihr warfen die

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