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Für eine Liebe

Sondergericht als Spruchinstanz in Frage käme und im Juli 1944 schließlich, sicherlich auch begründet durch den sprunghaften Anstieg di ser Verfahren, der Lüneburger Oberstaatsanwalt Kliesch mitteilte, dass auch Amtsgerichte solche Fälle behandeln könnten(6). Anscheinend waren selbst den Anklagevertretern die Auswahlprinz pien nicht recht deutlich, so dass es zu Absti mungsproblemen innerhalb dieser Verfolgung instanzen kam was z. B. dazu führte, dass zwei Frauen des Landkreises Anfang Januar 1944 wegen des gleichen Straftatbestandes von ve schiedenen Gerichten urteilt wurden: Die III. Kammer des Sondergerichts tagte am 6.1.1944, um Anna M. aus abzuurteilen wegen „verbotenen Umgangs“, und dieses wegen der sogenannten Tatortnähe auch noch in Lüneburg, in den NS-Strafverfolgungsinstanzen 10 Sondergericht als Spruchinstanz in Frage käme und im Juli 1944 schließlich, sicherlich auch begründet durch den sprunghaften Anstieg die- ser Verfahren, der Lüneburger Oberstaatsanwalt h mitteilte, dass auch Amtsgerichte solche Anscheinend waren selbst den Anklagevertretern die Auswahlprinzi- pien nicht recht deutlich, so dass es zu Abstim- mungsproblemen innerhalb dieser Verfolgungs- hrte, dass zwei Frauen des Landkreises Anfang Januar 1944 wegen des gleichen Straftatbestandes von ver- schiedenen Gerichten urteilt wurden: Die III. Kammer des Sondergerichts Hannover um Anna M. aus Ochtmissen nen Umgangs“, und dieses wegen der sogenannten Tatortnähe auch Räumlichkeiten des Landgerichts Amt Markt (7), während nur einige Tage später, nämlich am 12.1.1944, wegen des gleichen „Verbr chens“ Ida V. aus Artlenburg vor ei Gericht stehen musste, im selben Gebäude vor dem Landgericht Lüneburg, welches sie unter Vorsitz des Landgerichtsrates Emmermann zu 9 Monaten Haft verurteilte. Handschriftlich von Oberstaatsanwalt Kliesch in die Anklageschrift zusätzlich eingefügt: “Das Verhalten der Angeklagten verletzt das gesunde Volksempfinden gröblich Räumlichkeiten des Landgerichts Amt Markt (7), während nur einige Tage später, nämlich am 12.1.1944, wegen des gleichen „Verbre- chens“ Ida V. aus Artlenburg vor einem anderen Gericht stehen musste, im selben Gebäude vor dem Landgericht Lüneburg, welches sie unter Vorsitz des Landgerichtsrates Emmermann zu 9 Monaten Haft verurteilte. Oberstaatsanwalt Kliesch zusätzlich eingefügt: r Angeklagten verletzt esunde Volksempfinden gröblich“

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