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Für eine Liebe

Die Entdeckung der Liebesbeziehungen diese wieder einzusetzen. Der Gefreite Bode teilte dies sofort dem Kontrollfeldwebel Krüger in Clenze telefonisch mit, der die Kriegsgefangenen verhörte und dadurch erfuhr, dass diese sich in jener Nacht mit den jungen Frauen Rosa S. und Wanda C. getroffen hätten. Krüger seinerseits meldete sein Wissen dem Oberwachtmeister der Gendarmerie der Reserve Hoops (Gendarmeri posten Steine), der die jungen Frauen ebenfalls verhörte und dieses der Gestapo in Lüneburg berichtete. Nach weiteren Verhören durch die Gestapo übersandte der Gestapo- die Verhörprotokolle an die Oberstaatsanwal schaft Lüneburg „ ... mit der Bitte um Einleitung eines Strafverfahrens ... wegen verbotenen U gangs mit Kriegsgefangenen.“ Das Lüneburger Gericht verurteilte Wanda C. am 17.5.1944 zu einer 10monatigen Gefängnisstrafe, die sie am 20.11.1944 im Frauenjugendgefängnis Vechta antreten musste. Von dieser Haft und von ihren Widersachern befreit wurde Wanda am 4.4.1945 im Zuge der Räumung des Gefängni ses. Rosa C., die zum Zeitpunkt der „Tat“ gerade mal 16 Jahre alt war, wurde zu einer Gefängni strafe von 8 Monaten verurteilt. (35) +++ Dass die Denunziation von Liebesbeziehu gen auch durch V-Männer des militärischen A wehrdienstes betrieben wurde, zeigt ben der Abwehrstelle im Wehrkreis X (Hamburg an die Gestapo in Münster vom 26.11.1940 (34): „V-Mann habe erfahren, dass der poln. Kriegsgefa gene Josef W. Kontakt (intime Beziehungen) zu Frau Elfriede H. aus Herne unterhalte. Bei ihrem Besuch einer in der Nachbarschaft des Kgf.-Arb. Ko. Munste lager-Heidehof wohnenden Familie soll dies gesch hen sein. Außerdem habe sie ihm Briefe geschrieben und ein Paket geschickt. Die Aussagen des V könnten dem KG nicht vorgehalten werden, ohne V-Mann zu verraten. Ast X bittet darum, das Unters chungsverfahren gegen Frau H. einzuleiten. Die Entdeckung der Liebesbeziehungen 25 Gefreite Bode teilte dies sofort dem Kontrollfeldwebel Krüger in Clenze telefonisch mit, der die Kriegsgefangenen verhörte und dadurch erfuhr, dass diese sich in jener Nacht mit den jungen Frauen Rosa S. und Wanda C. getroffen hätten. Krüger seinerseits ldete sein Wissen dem Oberwachtmeister der darmerie der Reserve Hoops (Gendarmerie- ), der die jungen Frauen ebenfalls verhörte und dieses der Gestapo in Lüneburg berichtete. Nach weiteren Verhören durch die Mann Frank berstaatsanwalt- „ ... mit der Bitte um Einleitung eines Strafverfahrens ... wegen verbotenen Um- Das Lüneburger Gericht verurteilte Wanda C. am Gefängnisstrafe, die sie am 20.11.1944 im Frauenjugendgefängnis Vechta antreten musste. Von dieser Haft und von ihren Widersachern befreit wurde Wanda am 4.4.1945 im Zuge der Räumung des Gefängnis- ses. Rosa C., die zum Zeitpunkt der „Tat“ gerade e alt war, wurde zu einer Gefängnis- +++ Dass die Denunziation von Liebesbeziehun- Männer des militärischen Ab- wehrdienstes betrieben wurde, zeigt ein Schrei- r Abwehrstelle im Wehrkreis X (Hamburg) die Gestapo in Münster vom 26.11.1940 (34): Mann habe erfahren, dass der poln. Kriegsgefan- gene Josef W. Kontakt (intime Beziehungen) zu Frau Elfriede H. aus Herne unterhalte. Bei ihrem Besuch bei Arb. Ko. Munster- Heidehof wohnenden Familie soll dies gesche- hen sein. Außerdem habe sie ihm Briefe geschrieben geschickt. Die Aussagen des V-Mannes könnten dem KG nicht vorgehalten werden, ohne den Mann zu verraten. Ast X bittet darum, das Untersu- erfahren gegen Frau H. einzuleiten.“ Über das Ergebnis der Gerichtsverhandlung unter Vorsitz von Landgerichtsrat Dr. Emmermann beri ten die LA am 20. März 1941: Zum Mittel der strafrechtlichen Ahndung einer gescheiterten Ehebeziehung auch Ehemänner. Das „Recht“ des Mannes, einen möglichen Seitensprung der Ehefrau stra rechtlich verfolgen zu lassen, wird gle überhöht durch eine militärische ve: Gerichtsverhandlung gegen Frau H. unter Vorsitz von Landgerichtsrat Dr. Emmermann berichte- Zum Mittel der strafrechtlichen Ahndung einer gescheiterten Ehebeziehung griffen ebenfalls Das „Recht“ des Mannes, einen möglichen Seitensprung der Ehefrau straf- rechtlich verfolgen zu lassen, wird gleichsam militärische Feindperspekti-

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