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Für eine Liebe

Staatsanwalt Dr. Effenberg, Jahrgang 1904, erhob ebenso wie Assessor Bischof Verhandlung die Anklage. Beide fanden ohne Unterbrechung nach 1945 im Gerichtswesen in Göttingen eine neue Anstellung, Dr. Effenberg als Staatsanwalt, Bischof als Amtsgerichtsrat Assessor Wilfried Reuleaux, Lauensteinstr. 33, dann In der Techt 3, muss besondere ranghohe politische Gönner in der Justiz und bei den A liierten gehabt haben: Reuleaux, NSDAP (Nr 5395865) ab 1.6.37, SA-Mitglied v. 12.4.35 bis 13.5.38, Militär: Mai-Aug.40, San. Ers. Abtl. 11 Bückeburg, San. Soldat, Jahrgang 191 begann seine juristische Laufbahn als Assessor am Landgericht Lüneburg, war u.a. als Anklag vertreter an 4 Prozessen nach § 4 Wehrkraf schutz-VO beteiligt und wurde noch im März 1945 zum Staatsanwalt befördert. Im Entnazif zierungsverfahren erhielt er auf „höhere“ Anwe sung den Vermerk „nicht zu überprüfen“ und konnte deshalb übergangslos im Justizdienst verbleiben. 1956 war er als Landgerichtsrat Richter am Landgericht Lüneburg, 1965 dort Landgerichtsdirektor. Von seiner Pensionierung ab war er noch 15 Jahre lang als Rechtsanwalt in der Anwaltssozietät Petersen, Dressler, Rühl, Menke, Cloppenburg, Meiner, An den Brodbä ken 1 a, tätig.(56) LZ, 27.2.1998 Staatsanwalt W. Kumm (Anklageverteter bei einer Verhandlung) ist zweifellos die schi lerndste Figur im Reigen der nationalsozialist schen Anklagevertreter (siehe auch: Die Verfo gung der Lüneburger Sinti, S. 45f, Hrsg. VVN BdA-Lüneburg): Wilhelm Kumm, Jahrgang 1886, Volgerstr. 42, war Mitglied der NSDAP und im RDB, NSRB, Beteiligtes Justizpersonal 37 , Jahrgang 1904, Assessor Bischof bei einer Verhandlung die Anklage. Beide fanden ohne nach 1945 im Gerichtswesen in Göttingen eine neue Anstellung, Dr. Effenberg als Staatsanwalt, Bischof als Amtsgerichtsrat. , Lauensteinstr. 33, 3, muss besondere ranghohe politische Gönner in der Justiz und bei den Al- haben: Reuleaux, NSDAP-Mitgl. itglied v. 12.4.35 Aug.40, San. Ers. Abtl. 11 Bückeburg, San. Soldat, Jahrgang 1915, begann seine juristische Laufbahn als Assessor am Landgericht Lüneburg, war u.a. als Anklage- vertreter an 4 Prozessen nach § 4 Wehrkraft- gt und wurde noch im März zum Staatsanwalt befördert. Im Entnazifi- uf „höhere“ Anwei- sung den Vermerk „nicht zu überprüfen“ und konnte deshalb übergangslos im Justizdienst verbleiben. 1956 war er als Landgerichtsrat Richter am Landgericht Lüneburg, 1965 dort Landgerichtsdirektor. Von seiner Pensionierung Jahre lang als Rechtsanwalt in der Anwaltssozietät Petersen, Dressler, Rühl, Menke, Cloppenburg, Meiner, An den Brodbän- Anklageverteter bei ) ist zweifellos die schil- im Reigen der nationalsozialisti- siehe auch: Die Verfol- S. 45f, Hrsg. VVN- Wilhelm Kumm, Jahrgang 1886, Volgerstr. 42, war Mitglied der NSDAP und im RDB, NSRB, Fachgruppenleiter NSDJ (Vorgänge für Richter und Staatsanwälte. Oberstaatsanwalt in Lüneburg war er von 1931 bis 1943 ( in Hannover) und hier als regimetreuer Anklag vertreter beteiligt an zahlreichen NS B.: - gegen Heinrich Kistner 1940 wegen „Rass schande“, vor und nach 1933 begangen. Aus der Urteilsbegründung: „Denn das gesunde Volksempfinden hat auch schon vor Erlass des Blutschutzgesetzes den Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Deutschblütigen als ve werflichen Rasseverrat empfunden geklagte ist danach ... überführt, als Staatsa gehöriger deutschen Blutes ... außerehelich geschlechtlich verkehrt zu haben.“; - gegen den „jüdische cher“ Wilhelm Israel Weiss 1941. Aus der Anklageschrift Kumms: „Außerdem gibt die Gesamtwürdigung der Taten, dass der Angeschuldigte als gefährlicher Gewohnheit verbrecher anzusehen ist Kumm beantragte 15 Jahre Zuchthaus, Ehrverlust, Sicherungsverwahrung, Entmannung, keine Anrechnung der U Das Lüneburger Landgericht entschied auf 8 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust, Sich rungsverwahrung, Entmannung, Anrechnung der U-Haft. Am 14.5.1942 bestätigt der Ermordung des H. Weiss durch die Gestapo Kenntnis genommen zu haben. Nach 1945 wurde Wilhelm Kumm in gleicher Funktion als Oberstaatsanwalt am Landgericht in Lüneburg weiterbeschäftigt, ging 1951 unb helligt in Pension, wurde sogar noch 1952 rüc wirkend ab 1.4.1949 auf eine A 1 b befördert und starb 1965 eines natürlichen T des. (57) Staatsanwalt Heinrich zum Felde Planstelle am Amtsgericht in Verden hatte und dort von seinen Vorgesetzten als besonders zuverlässig im Sinne des Systems charakter siert wurde, war als Anklagevertreter an 6 NS Urteilen federführend bete kriegskarriere kann nicht rekonstruiert werden. Staatsanwalt Dr. Topf als NS-Anklagevertreter. Auch er setzte nach 1945 unbehelligt seine Juristenkarriere am Landgericht fort und wurde 1951 bundesweit bekannt als Ankläger (nunmehr als Oberstaat anwalt) im Fall Roeder. Reichskriegsgerichtsrat Roeder war der ermittelnde NS Pastor Bonhoeffer, die „Schwarze Kapelle“ u. a. gruppenleiter NSDJ (Vorgänger des NSRB) für Richter und Staatsanwälte. Oberstaatsanwalt in Lüneburg war er von 1931 bis 1943 (bis 1945 als regimetreuer Anklage- vertreter beteiligt an zahlreichen NS- Urteilen, z. gegen Heinrich Kistner 1940 wegen „Rasse- nde“, vor und nach 1933 begangen. Aus der Urteilsbegründung: „Denn das gesunde Volksempfinden hat auch schon vor Erlass des Blutschutzgesetzes den Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Deutschblütigen als ver- werflichen Rasseverrat empfunden … Der An- e ist danach ... überführt, als Staatsan- gehöriger deutschen Blutes ... mit einer Volljüdin außerehelich geschlechtlich verkehrt zu haben.“; gegen den „jüdischen Sittlichkeitsverbre- cher“ Wilhelm Israel Weiss 1941. Aus der Anklageschrift Kumms: „Außerdem er- gibt die Gesamtwürdigung der Taten, dass der Angeschuldigte als gefährlicher Gewohnheits- verbrecher anzusehen ist …“ Kumm beantragte 15 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust, Sicherungsverwahrung, Entmannung, keine Anrechnung der U-Haft. ndgericht entschied auf 8 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust, Siche- rungsverwahrung, Entmannung, Anrechnung Am 14.5.1942 bestätigte Kumm schriftlich, von Ermordung des H. Weiss durch die Gestapo Kenntnis genommen zu haben. Wilhelm Kumm in gleicher Funktion als Oberstaatsanwalt am Landgericht in Lüneburg weiterbeschäftigt, ging 1951 unbe- helligt in Pension, wurde sogar noch 1952 rück- wirkend ab 1.4.1949 auf eine A 1 b-Planstelle befördert und starb 1965 eines natürlichen To- Staatsanwalt Heinrich zum Felde, der seine Planstelle am Amtsgericht in Verden hatte und dort von seinen Vorgesetzten als besonders zuverlässig im Sinne des Systems charakteri- siert wurde, war als Anklagevertreter an 6 NS- Urteilen federführend beteiligt. Seine Nach- kriegskarriere kann nicht rekonstruiert werden. Staatsanwalt Dr. Topf fungierte in einem Fall Anklagevertreter. Auch er setzte nach 1945 unbehelligt seine Juristenkarriere am Landgericht fort und wurde 1951 bundesweit läger (nunmehr als Oberstaats- ) im Fall Roeder. Reichskriegsgerichtsrat Roeder war der ermittelnde NS-Jurist gegen Pastor Bonhoeffer, die „Schwarze Kapelle“ u. a.

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