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Für eine Liebe

Die Entdeckung der Liebesbeziehungen 28 Noch in derselben Nacht wurden Erna J. und Paul D. in das Gerichtsgefängnis nach Lüneburg ver- bracht und dort am nächsten Tage vom Gestapo- Kriminalsekretär Kleinow intensiv verhört. Beson- ders die Frage, ob und wieweit sich die beiden denn nun in Ernas Schlafzimmer geliebt haben, stand im Mittelpunkt der Gestapo- Vernehmungen, denn lediglich der „vollzogene Geschlechtsver- kehr“ begründete eine schwere Strafe nach § 4 der Wehrkraft-Schutzverordnung und damit eine Zuchthausstrafe für Erna J. Obwohl Absprachen zwischen der Gestapo und der Staatsanwaltschaft und weitere Verhöre folgten (Paul Depasse im Kriegsgefangenen- Stammlager durch den Hauptmann Neumann und Erna J. durch Staatsanwalt Dr. Ehlers), konnte ihnen nicht nachgewiesen werden, miteinander geschlafen zu haben. Dennoch wurde Erna J. am 6.12.1944 vom Land- gericht zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr verurteilt bei Aberkennung der Ehrenrechte für die Dauer von 2 Jahren und Auferlegung der Pro- zesskosten. Minutiös listete das Gericht in seiner Urteilsbegründung verschiedene Formen ihrer „vollzogenen“ Zärtlichkeit auf und rächte sich auf seine Weise, nämlich mit einer Zuchthausstrafe für Erna J., dafür, dass es ihm nicht möglich wurde, den beiden einen Geschlechtsverkehr nachzuweisen.

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