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Für eine Liebe

Was geschah mit den Kriegsgefangenen? 32 9. Was geschah mit den Kriegsgefangenen? Was mit jenen i. d. R. französischen Kriegsge- fangenen/Zivilarbeitern weiter geschah, lässt sich den Prozessunterlagen gegen die Frauen in jedem Einzelfall nicht entnehmen, weil das wei- tere Verfahren gegen sie abgetrennt wurde. Ge- nerell wurden sie, sofern es sich um Zivilarbeiter handelte, sofort wieder in den Kriegsgefange- nenstatus zurückgruppiert und der Wehrmachts- justiz ausgeliefert. In der Regel wurden sie von Hauptmann Karde als Gerichtsoffizier des LSBatl. 681 in Lüneburg vernommen oder/und anschließend von z.B. Hauptmann Neumann, dem Gerichtsoffizier des STALAG X B Sandbos- tel oder von Oberleutnant Ritter, dem Gerichts- offizier des STALAG XI B Fallingbostel, und dort abgeurteilt. In der Regel wurden sie verurteilt wegen „Ungehorsams“ und das Strafmaß belief sich auf 3 Monate Gefängnis, in lediglich einem Fall wegen „erschwerten Ungehorsams“ auf 9 Monate Gefängnis. Diese Regelung wurde allerdings nicht auf die polnischen und sowjetischen Kriegsgefangenen angewandt, wie das Schicksal des Iwan S. zeigt: +++ Der sowjetische Kriegsgefangene Iwan Luk- janizs, der in Vahrendorf beim Bauern Wöcke- ner-Gade arbeiten musste und dort die 17- jährige Hausangestellte Irene S. kennen und lieben lernte, wurde sofort nach der Verhaftung seiner Freundin in das Kriegsgefangenen- Mannschaftsstammlager XI B Fallingbostel ver- bracht. Am 18.7.1944 teilte Oberleutnant und Gerichtsoffizier Ritter der Lüneburger Gestapo in einem Schreiben mit: „Der sowjetische Kriegs- gefangene ist am 21.7.44 dem SD überstellt.“ Zum Zeitpunkt des Prozesses gegen Irene S. am 20.9.1944 (Sie erhielt eine Jugend- Gefäng- nisstrafe von 8 Monaten, weil es bei ihrer Bezie- hung zu Iwan L. zum „... Austausch von Zärtlich- keiten und zur Berührung ihres Geschlechtsteils kam“) war ihr Freund wahrscheinlich bereits tot. +++ Im Gegensatz zu Iwan Lukjanitz konnte der ebenfalls sowjetische Kriegsgefangene Cons- tantin Kulinschenko überleben, dank verschie- dener Umstände und auch einer großen Portion Glück. Kulinschenko (Erk. Nr. 1457, XB, Arb.ko. 3108 Firma Werth u. Sohn in Gartow/ Dannen- berg, vorher: Arbeitskommando Massendorf) wurde nach seiner Verhaftung dem Stalag XI B in Fallingbostel überstellt und von dort aus auf Weisung der Gestapo in das Konzentrationsla- ger Neuengamme. Nach einiger Zeit wurde er in das Außenlager Hannover-Misburg unweit des Werksgeländes der Deutschen Erdölraffinerie (Deurag) am Mittellandkanal verbracht und musste gemeinsam mit ca. 1.000 KZ-Häftlingen auf einem zuvor landwirtschaftlich genutzten Gelände ein Lager errichten. Bis zur Fertigstel- lung der ersten Baracken mussten die KZ- Häftlinge in Erdhöhlen oder Zelten übernachten. Bei der Auflösung des KZ Neuengamme wurde Constantin Kulinschenko auf die Cap Arcona verfrachtet. Er gehörte nach Auskunft des Archivs der Gedenkstätte Neuengamme zu den wenigen geretteten Menschen, die den Angriff und den Untergang dieses Schiffes in der Lübe- cker Bucht überlebten. (40) Trotz intensiver Recherche konnten keine Hin- weise über den weiteren Lebensweg der weite- ren „tatbeteiligten“ sowjetischen, polnischen bzw. serbischen Kriegsgefangenen erbracht werden: - Josef Wichniareck, Polen, Arbeitskommando Munsterlager-Heidehof, Erk.-Nr. 2324 (Stalag XA Schleswig) - Zwerta Srdanow, Serbien, Erk.-Nr. 95807 XB, Arb.-Ko. 1189 Echem ( Sandbostel ) - Stanislaus Joschkow, Polen, Erk.-Nr. 4931 Arb.-Ko. 92 Gr. Gusborn (Kr. Dannenberg ) - Serkiz Chroul, Sowjetunion, Erk-.Nr. 17847, XB, Arb-Ko. Tellmer - Prodislav Markovic, Serbien, Erk.-Nr. 103167, Arb.-Ko. 477 Boltersen - Nicolai Gordeew, Arb.-Ko. 3276 Dangenstorf ( Kr. Dannenberg ), XI Fallingbostel

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