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Für eine Liebe

Exkurs: Die Ermordung von polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern 33 10. Exkurs: Die Ermordung von polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern Während die kriegsgefangenen Männer aus der Sowjetunion und Polen, sofern ihnen ein Lie- besverhältnis zu deutschen Frauen nachgewie- sen oder auch lediglich nachgesagt wurde, überwiegend in ein Konzentrationslager depor- tiert wurden und dort in der Regel starben, sind viele Fälle bekannt, dass die Zwangsarbeiter aus diesen Ländern bei Vorliegen desselben Umstandes von der Gestapo/dem Sicherheits- dienst ermordet wurden. Sie wurden in der Re- gel zur Abschreckung halböffentlich, d. h. unter Heranziehung anderer Zwangsarbeiter/-innen, hingerichtet. Diese Männer wurden als Schutzhäftlinge der Gestapo in das Lüneburger Landgerichtsge- fängnis eingeliefert und außerhalb justizieller Verfahren über ihr weiteres Schicksal entschie- den. Die Frauen wurden - in der Regel ebenfalls ohne Gerichtsverfahren - in das Frauen- Konzentrationslager Ravensbrück verbracht. Zahlreiche Mordfälle an Zwangsarbeitern unter Federführung der Lüneburger Gestapo sind be- kannt und im Gefangenenbuch des Lüneburger Landgerichtsgefängnisses jeweils bei diesen Personen mit dem Vermerk „entl., abgeholt von Gestapo“ dokumentiert. Etwa 260 Gefangene sind mit diesem Vermerk gekennzeichnet, wobei nicht überliefert ist, ob alle diese Personen er- mordet wurden. Kreis Uelzen: + „In Holdenstedt Krs. Uelzen wurde der polni- sche Fremdarbeiter Stanislaus Woyciiechowski, wohnhaft gewesen auf dem Gut des Herrn Landwirtschaftsrates Herrn von der Wense, durch den damaligen Ortsgruppenleiter (der NSDAP,d.V.) Willi Severloh bei der Kreisleitung in Uelzen zur Anzeige gebracht, weil er mit der Witwe Martha H. in ihrer Scheune geschlechtli- chen Verkehr ausgeübt hatte. Beide wurden am 2.8.1940 von der Gestapo Lüneburg festge- nommen. Die Hinrichtung erfolgte am 8.12.1941 auf dem Gut des Herrn von der Wense durch die Gestapo-Außendienststelle Lüneburg. Die Hin- richtung ist auf dem Standesamt in Holdenstedt beurkundet und von dem damaligen Bürger- meister Lindloff unterschrieben. Alle Polen aus dem Kreis Uelzen mussten auch hier als ab- schreckendes Beispiel teilnehmen. Frau H. kam ins KZ-Lager Ravensbrück.“ (41) + „Der polnische Landarbeiter Stanislaus Two- rowski, zuletzt wohnhaft gewesen in Gr.- Bollensen Krs. Uelzen bei Bauer Werner Meyer, hatte im Sommer 1941 mit der Ehefrau Margare- te R. geschlechtlichen Verkehr ausgeübt. Die Anzeige wurde von dem Ehemann erstattet, der bei der Wehrmacht war. Kurz darauf wurden beide von der Gestapo Lüneburg festgenommen. Die Exekution erfolgte am 2.1.1942 um 14.00 Uhr in der Feldmark bei Gr. Bollensen. Frau R. kam ins KZ-Lager nach Ravensbrück und ist daselbst verstorben.“ (42 ) Das Gefangenenbuch des Landgerichtsgefäng- nisses Lüneburg (43) vermerkt am 19.6.1941 unter der laufenden Nummer 159: Tworowski, Stanislaus, Arbeiter, geb. am 6.11.1910 in Gr. Jeziovy/Szodra, Schutzhaft durch die Gestapo, Aktenzeichen II A 2126/41, entl., abgeholt von Gestapo am 2.1.1942 Personalkarte Stanislaus Tworowski Kreis Harburg: + Der polnische Landarbeiter Boleslaw Marzec arbeitete bei einem Bauern in Heidenau. Im Juni 1940 wurde er beobachtet, wie er sich mit einer 18-jährigen deutschen Landhelferin in einer Kammer traf. Beide gaben in Verhören an- schließend zu, miteinander Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. In Anwesenheit des Leiters der Gestapo Lüneburg, Regierungsrat Hoffmann, und zweier Gendarmeriebeamter aus Tostedt fand am Mittag des 5. Dezember 1940 die Hin- richtung des 24-jährigen Polen in der Todtenglü- singer Heide statt. Diese Hinrichtung beschreibt der Leiter des Gendarmerie- Truppenpostens Tostedt in einem Beschwerdeschreiben vom 7.12.1940 an den Landrat Hitzler, weil er zu die- sem Einsatz herangezogen wurde, ohne dass der Dienstweg eingehalten wurde: „ Am 4.12.40 gegen 20 Uhr wurde ich von Herrn Oberregierungsrat Dr. Hoffmann, Lüneburg ( Leiter der Gestapo, d.V.) angerufen und mit noch zwei Beamte für den 5.12.40 um 10 1/2

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